Wie der Kapitalbezug in der Schweiz funktioniert
Das Schweizer Vorsorgesystem hat drei Säulen. Die AHV (1. Säule) sichert das Existenzminimum. Die Pensionskasse (2. Säule, BVG) und die Säule 3a bauen Kapital auf. Bei der Pensionierung können Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben als lebenslange Rente oder als Kapital beziehen — oder beides mischen. Wer das Kapital bezieht, verwaltet es selbst und entnimmt daraus ein Einkommen. Genau diese Frage — wie lange das bezogene Kapital neben der AHV reicht — berechnet dieser Planer. Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer); danach ist der Verzehr dieses Kapitals kein steuerbares Einkommen mehr. Besteuert werden nur die AHV und allfällige weitere Einkünfte.
Nachhaltigkeitstabelle für Schweizer Vorsorgekapital (CHF)
Die folgende Tabelle zeigt die geschätzte Lebensdauer für verschiedene Vorsorgeguthaben (Säule 2 und 3a) bei unterschiedlichen Netto-Wunscheinkommen. Es wird angenommen, dass Sie mit 65 Jahren in den Ruhestand treten, den Status „Einzelperson" wählen und die AHV-Rente ausschließen. Die Berechnungen basieren auf einem Anlagewachstum von 5,0 %, einer Inflation von 2,5 % und Gebühren von 0,5 % (Netto-Realrendite von 2,0 %) unter Anwendung des Steuertarifs der Stadt Zürich.
| Wunscheinkommen (Netto) | CHF 300'000 Guthaben | CHF 500'000 Guthaben | CHF 800'000 Guthaben | CHF 1'200'000 Guthaben | CHF 2'000'000 Guthaben |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 30'000/Jahr | 10 Jahre (Alter 75) | 19 Jahre (Alter 84) | 36 Jahre (Alter 101) | 40+ Jahre (105+) | 40+ Jahre (105+) |
| CHF 45'000/Jahr | 7 Jahre (Alter 72) | 12 Jahre (Alter 77) | 21 Jahre (Alter 86) | 36 Jahre (Alter 101) | 40+ Jahre (105+) |
| CHF 60'000/Jahr | 5 Jahre (Alter 70) | 8 Jahre (Alter 73) | 15 Jahre (Alter 80) | 24 Jahre (Alter 89) | 40+ Jahre (105+) |
| CHF 75'000/Jahr | 4 Jahre (Alter 69) | 7 Jahre (Alter 72) | 11 Jahre (Alter 76) | 18 Jahre (Alter 83) | 36 Jahre (Alter 101) |
| CHF 90'000/Jahr | 3 Jahre (Alter 68) | 5 Jahre (Alter 70) | 9 Jahre (Alter 74) | 15 Jahre (Alter 80) | 28 Jahre (Alter 93) |
| CHF 120'000/Jahr | 2 Jahre (Alter 67) | 4 Jahre (Alter 69) | 7 Jahre (Alter 72) | 10 Jahre (Alter 75) | 19 Jahre (Alter 84) |
Fallstudie: Entnahme aus einem Schweizer Vorsorgekapital von CHF 800'000
Betrachten wir den Fall von Thomas, der mit 65 Jahren mit einem Vorsorgekapital von CHF 800'000 in den Ruhestand tritt. Sein gewünschtes Nettoeinkommen beträgt CHF 60'000 pro Jahr (in heutiger Kaufkraft), angepasst an die Inflation.
Säule 2 und 3a als Kapitalbezug
Thomas lässt sich sein Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben als Kapital auszahlen und verwaltet es selbst. Nach Abzug der einmaligen Kapitalauszahlungssteuer verbleiben ihm CHF 800'000. Der entscheidende Vorteil: Die laufenden Entnahmen aus diesem bereits versteuerten privaten Kapital sind vollkommen steuerfrei. Steuerpflichtig sind im Ruhestand nur Renteneinkommen (AHV) und andere laufende Einkünfte.
Verlauf vor und nach dem AHV-Eintritt
Vor dem Bezug der AHV-Rente entnimmt Thomas die vollen CHF 60'000 steuerfrei aus seinem Kapital. Ab Alter 65 (Referenzalter) erhält er zudem die AHV-Rente von CHF 30'000 pro Jahr. Dadurch sinkt sein jährlicher Entnahmebedarf aus dem Kapital auf nur noch CHF 30'000. Da auf die AHV-Rente Steuern anfallen (ca. CHF 1'950 pro Jahr in Zürich), erhöht sich die Bruttoentnahme geringfügig, um diese Steuerschuld zu decken. Dennoch verlangsamt die AHV den Kapitalverzehr massiv.
Die AHV-Rente
Die AHV ist die staatliche Rente der 1. Säule. 2026 beträgt die Maximalrente für Einzelpersonen rund CHF 2'520 pro Monat (etwa CHF 30'000 pro Jahr), die Minimalrente CHF 1'260. Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3'780 (Plafonierung). Das Referenzalter liegt 2026 bei 65 Jahren. Neu wird ab Dezember 2026 eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Die AHV ist als Einkommen steuerbar. Für die volle Rente sind 44 Beitragsjahre nötig; jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 2,3%.
Wie das Einkommen besteuert wird
In der Schweiz wird das Einkommen auf drei Ebenen besteuert: Bund, Kanton und Gemeinde. AHV- und Rentenzahlungen sind voll steuerbar. Bezogenes Kapital aus der 2. und 3. Säule wurde dagegen bereits beim Bezug einmalig besteuert — der spätere Verzehr ist kein Einkommen mehr; nur die Erträge daraus und das Vermögen unterliegen der Einkommens- bzw. Vermögenssteuer. Die Steuerbelastung unterscheidet sich stark je nach Wohnkanton und Gemeinde. Dieser Rechner verwendet die Stadt Zürich als repräsentatives Beispiel; in Kantonen wie Zug oder Schwyz zahlen Sie deutlich weniger, in anderen mehr.
Nachhaltiger Kapitalverzehr
Die bekannte «4%-Regel» stammt aus US-Forschung (Bengen, 1994) für einen Horizont von 30 Jahren. In der Schweiz bildet die AHV eine garantierte, teuerungsabhängige Basis — Ihr Kapital muss nur die Lücke zum gewünschten Einkommen decken. Die grössten Risiken sind ein zu hoher Bezug in den ersten Jahren (Renditereihenfolge-Risiko) und eine längere Lebensdauer als geplant. Ein tieferer Bezug erhält mehr Kapital und Flexibilität; ein höherer verzehrt es schneller. Beachten Sie: Auf dem bezogenen Vermögen fällt zudem eine jährliche kantonale Vermögenssteuer an, die dieser Rechner nicht abbildet.
Das Schweizer 3-Säulen-System verstehen
Die Entnahmeplanung in der Schweiz stützt sich auf das bewährte Drei-Säulen-Prinzip:
- 1. Säule (AHV / AVS): Staatliche Grundvorsorge (Maximalrente ca. CHF 30'000/Jahr). Voll als Einkommen steuerbar.
- 2. Säule (Pensionskasse BVG / LPP): Berufliche Vorsorge. Bei der Auszahlung als Kapital gilt ein reduzierter Sondersteuersatz (Kapitalauszahlungssteuer); spätere Entnahmen sind steuerfrei.
- 3. Säule (Säule 3a): Private, steuerbegünstigte Vorsorge. Nach der Auszahlung zählt der Verzehr des Kapitals nicht mehr als steuerbares Einkommen.
Häufige Fragen
Wie lange reicht ein Kapital von CHF 800'000?
Das hängt von Ihrem Bezug, der Rendite, den Gebühren und Ihrer AHV ab. Neben einer vollen AHV (rund CHF 30'000/Jahr) ergibt ein Bezug von 4% aus CHF 800'000 rund CHF 32'000 zusätzlich. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre eigenen Zahlen.
Wird der Kapitalbezug besteuert?
Der Bezug aus der 2. und 3. Säule wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer). Danach ist der Verzehr dieses Kapitals kein steuerbares Einkommen mehr — besteuert werden die AHV, allfällige Renten und die Vermögenserträge.
Kapital oder Rente aus der Pensionskasse?
Die Rente bietet ein garantiertes, lebenslanges Einkommen; das Kapital bietet Flexibilität und ist vererbbar, aber Sie tragen das Anlage- und Langleberisiko selbst. Viele wählen eine Mischung. Dieser Rechner modelliert den Kapital-Weg.
Wie hoch ist die AHV 2026?
Die Maximalrente für Einzelpersonen beträgt rund CHF 2'520/Monat (~CHF 30'000/Jahr), die Minimalrente CHF 1'260. Ehepaare: höchstens CHF 3'780. Ab Dezember 2026 kommt eine 13. AHV-Rente hinzu. Referenzalter 65.
Annahmen & Methodik
Das Modell verzehrt Ihr Vorsorgekapital Jahr für Jahr bis zu Ihrem Planungsalter. Das gewünschte Nettoeinkommen und die AHV steigen jährlich mit der Teuerung. Als steuerbares Einkommen gelten die AHV und allfällige weitere Einkünfte — nicht der Kapitalverzehr, der bereits einmalig besteuert wurde. Die Einkommenssteuer wird als repräsentatives Beispiel für die Stadt Zürich (Bund, Kanton und Gemeinde) 2026 geschätzt; andere Kantone weichen stark ab. Nicht abgebildet sind die einmalige Kapitalauszahlungssteuer, die jährliche Vermögenssteuer, die Verheiratetenbesteuerung sowie Details der 13. AHV-Rente. Die Zahlen beruhen auf 2026 und dienen nur zur Veranschaulichung. Prüfen Sie aktuelle Werte bei der AHV (ahv-iv.ch) und Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.