Renten-Planer · DE
Steuerjahr 2026
Renten-Auszahlungsrechner

Wie lange reicht Ihre Altersvorsorge?

Modellieren Sie Ihr Renteneinkommen — inklusive gesetzlicher Rente, nachgelagerter Besteuerung und Inflation. Bewegen Sie die Regler, um die Zahlen sofort zu aktualisieren.

Ihre Angaben

Die Berechnung erfolgt lokal im Browser.

Ihr privates Altersvorsorge-Vermögen (z. B. ETF-Depot, Rürup-Kapital, Lebensversicherung als Einmalauszahlung). Ohne gesetzliche Rente.
In heutiger Kaufkraft — der Betrag, den Sie nach Steuern jährlich zur Verfügung haben möchten. Wir rechnen Ihre Entnahme hoch, um die Steuer abzudecken.
Gesetzliche Rente einbeziehen
â–¸ Erweiterte Annahmen
Bei Zusammenveranlagung gilt das Ehegattensplitting — Einkommen wird halbiert, Steuer berechnet, dann verdoppelt.
2026-Neurentner: 84%. Vor 2005: 50%.
Ihr Vermögen reicht bis Alter
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Gesamte Rentenzahlungen
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Insgesamt gezahlte Steuern
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Anfangsentnahmequote
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Wie hält Ihr Vermögen länger?

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Drei Säulen der Altersvorsorge

In Deutschland baut die Altersvorsorge auf drei Säulen: die gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) als verpflichtende erste Säule; geförderte Vorsorge wie Riester, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge; und private Vorsorge wie ETF-Depots, Lebensversicherungen oder Immobilien. Dieser Rechner modelliert vor allem die private Säule — das Vermögen, das Sie selbst entnehmen — und ergänzt sie um die gesetzliche Rente als zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen.

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Nachgelagerte Besteuerung

Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 läuft die Umstellung vom alten Modell („vorgelagert": Beiträge versteuert, Renten steuerfrei) zur nachgelagerten Besteuerung (Beiträge absetzbar, Renten steuerpflichtig). Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % seiner gesetzlichen Rente versteuern. Der Rentenfreibetrag (16 % bei 2026-Neurentnern) wird im zweiten Rentenjahr in Euro festgeschrieben und ändert sich nicht mehr — auch nicht bei künftigen Rentenerhöhungen. Das bedeutet, der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt im Laufe der Jahre faktisch.

Der Einkommensteuertarif (§ 32a EStG)

Der deutsche Tarif ist nicht in festen Stufen, sondern in einer geometrisch-progressiven Formel definiert. Vereinfacht: bis 12.348 € steuerfrei (Grundfreibetrag); dann geometrisch-progressiv von 14 % auf 42 % bis 69.879 €; 42 % bis 277.825 €; 45 % darüber (Reichensteuer). Bei Zusammenveranlagung gilt das Ehegattensplitting: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer berechnet und verdoppelt — vorteilhaft bei stark unterschiedlichen Einkommen.

Renteneintrittsalter

Das Regelalter steigt schrittweise auf 67 Jahre: Wer 1960 geboren ist, kann mit 65 Jahren und 10 Monaten in die Regelaltersrente; ab 1964 gilt 67 Jahre. Eine vorzeitige Rente ab 63 ist mit 35 Beitragsjahren möglich, allerdings mit dauerhaftem Abschlag von 0,3 % pro Monat (maximal 14,4 %).

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange reichen 500.000 € Altersvermögen?

Das hängt von Entnahmehöhe, Rendite, Inflation, Gebühren und Ihrer gesetzlichen Rente ab. Bei einer nachhaltigen Entnahmequote von 3–4 % entspricht das einer Jahresentnahme von 15.000–20.000 €. Nutzen Sie den Rechner oben mit Ihren eigenen Zahlen.

Ab wann wird meine Rente besteuert?

Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % seiner gesetzlichen Rente versteuern; 16 % bleiben als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Der steuerfreie Betrag in Euro wird im zweiten Rentenjahr festgelegt und steigt nicht mit künftigen Rentenerhöhungen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 € und für zusammenveranlagte Ehepaare 24.696 €. Erst Einkommen darüber wird besteuert. Der erste Tarifabschnitt beginnt mit 14 % und steigt geometrisch-progressiv bis 42 %; der Spitzensteuersatz von 45 % gilt ab 277.825 € (Reichensteuer).

Was passiert mit Riester- und Rürup-Renten?

Riester-Renten werden im Auszahlungszeitraum voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung wie die gesetzliche Rente). Rürup-Renten (Basisrente) folgen demselben Kohorten-Schema wie die gesetzliche Rente — 2026-Rentner versteuern 84 %. Betriebliche Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung etc.) ist in der Auszahlungsphase ebenfalls voll steuerpflichtig.

Annahmen & Methodik

Der Rechner modelliert Ihr privates Altersvermögen jahresweise bis zum Zielalter. Das gewünschte Nettoeinkommen wächst jährlich mit der Inflation; die gesetzliche Rente wird ebenso fortgeschrieben (als Näherung für die jährliche Rentenanpassung, die in Wirklichkeit der Lohnentwicklung folgt). Der steuerpflichtige Rentenanteil ist standardmäßig auf 84 % gesetzt — den Kohorten-Prozentsatz für 2026-Neurentner; Sie können ihn anpassen (50 % vor 2005, 100 % ab 2058). Der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG ist als 5-Stufen-Modell approximiert (echte Berechnung verwendet eine geometrisch-progressive Formel; Abweichung wenige Hundert Euro). Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden nicht modelliert. Bei Zusammenveranlagung wird das Ehegattensplitting angewandt. Beträge spiegeln den Steuerstand 2026 wider.

Dies ist ein Orientierungswerkzeug, keine Anlageberatung. Die Berechnungen sind Illustrationen auf Basis vereinfachter Annahmen. Steuerrecht und Rentenparameter ändern sich. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Honorarberater. Aktuelle Werte finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und dem BMF-Steuerrechner.
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